Laptopnutzung
Die Nutzung von Laptops ist erlaubt im Zeitschriftenlesesaal, in der Mediothek und im Eingangsbereich der Bibliothek. Der Monografienlesesaal gilt als Stillarbeitsbereich, daher ist dort die Laptopnutzung nicht gestattet.
Grundlage dieser Entscheidung ist u. a. eine Nutzerumfrage.